Im Rahmen des Kolloquiums der Praktischen Philosophie laden wir herzlich ein zum Vortrag von
Leonie Tonsen (Düsseldorf)
Promotionsprojekt: Kinderrechte in der Familiensphäre
Rechten wird in unserer Gesellschaft hoher Wert zugesprochen. Die Verfassungslehre sieht Menschen- und Grundrechte als Konkretisierung der Menschenwürde an, die vor allem die dem Menschen wesenhafte Freiheit schützt. Moralisch kommt jedem die gleiche Selbstbestimmung zu. Nötigung durch Andere kann sich der Einzelne verbitten, im Konfliktfall steht ihm in der Praxis der Rechtsweg offen. Menschen vor Vollendung des 18. Lebensjahres befinden sich in einer anderen Lage: In Fragen, die ihr Leben betreffen, wird ihren Eltern oder „Sorgeberechtigten“ weitreichende Bestimmungsgewalt zugestanden.
Das Promotionsprojekt geht der Frage nach, ob die derzeitige Praxis legitimierbar ist. Erörtert wird, ob Kindern entscheidende Grundrechte abzusprechen sind, sekundäre Gründe Andersbehandlung rechtfertigen können, oder von strukturellen Rechtsverletzung zu sprechen ist.
Nach dem Studium der Philosophie und Kommunikations- & Medienwissenschaft promoviert Leonie Tonsen zurzeit zum obigen Thema an der Heinrich-Heine-Universität. Darüber hinaus ist sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin Teil einer Forschungsgruppe im BMBF-Verbundprojekt „Kindeswohl als kollektives Orientierungsmuster?“