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Auslandssemester

Ein Auslandsaufenthalt eröffnet neue Möglichkeiten – persönlich, beruflich und auch philosophisch. Kaum eine Zeit im Leben eignet sich so gut für einen Auslandsaufenthalt wie das Studium. Sowohl im Bachelor- als auch im Masterstudium können Sie von der internationalen Vernetzung der HHU und des Instituts für Philosophie profitieren. So nehmen wir beispielsweise am ERASMUS-Programm der Europäischen Union teil, um Ihnen den Weg zu einem Auslandssemester so einfach wie möglich zu machen. Durch unsere Kooperationen sparen Sie nicht nur die Studiengebühren an der Gastuniversität, sondern Sie können sich die Studienleistungen aus dem Ausland auch für Ihr Studium in Düsseldorf anrechnen lassen.

Information ERASMUS

Informationen, Erfahrungsberichte und Dokumente rund um das ERASMUS-Programm finden Sie auf den Seiten des International Office.

 

Bewerbung ERASMUS

Die Bewerbung für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen des ERASMUS-Programmes ist unkompliziert. Nach der Registrierung im MoveOn-System füllen Sie einfach die Online-Bewerbung aus. Einen Ausdruck sowie die weiteren Bewerbungsunterlagen geben Sie dem zuständigen ERASMUS-Beauftragten. Zu den weiteren Bewerbungsunterlagen gehören ein zweiseitiges Motivationsschreiben sowie ein tabellarischer Lebenslauf. Den Link zur Online Bewerbung finden Sie hier.

Die Bewerbungsfrist für Erasmus-Studienaufenthalte im Wintersemester 2024/25 sowie im Sommersemester 2025 endet am 20. Dezember 2023.

Da nur eine begrenzte Anzahl von Auslandsaufenthalten gefördert werden können, erfolgt unter den fristgerecht eingegangenen Bewerbungen eine Auswahl. In einem ersten Schritt wird sichergestellt, dass Bewerbungen aus allen antragsberechtigten Studierendengruppen berücksichtigt werden (Philosophie Bachelor, Philosophie Master, PPE Bachelor). In einem zweiten Schritt erfolgt in jeder der Gruppen eine Auswahl gemäß den folgenden Kriterien:

  • Anzahl bisheriger Erasmus-Studienaufenthalte (Erstmobilitäten haben Vorrang gegenüber Zweitmobilitäten)
  • Motivationsschreiben (insb. Passung des Studienangebots an der gewünschten Gastuniversität zu den bisherigen Studienschwerpunkten).

Erfüllen mehrere Bewerbungen die Kriterien, wird per Losverfahren über die Teilnahme entschieden.

Studierende, die in der ersten Antragsrunde nicht gefördert werden können, haben die Möglichkeit, einen Erasmus-Studienaufenthalt ohne Erasmus-Stipendium anzutreten. Die Studiengebühren werden also in jedem Fall übernommen; die Anrechnung der im Ausland erbrachten Studienleistungen wird ebenfalls über ein Learning Agreement vorab verbindlich festgehalten.  Gegebenenfalls können in einer zweiten Antragsrunde zusätzliche Erasmus-Stipendien vergeben werden; das International Office entscheidet abhängig von den verfügbaren Mitteln im Mai darüber.

Wichtiger Hinweis für PPE-Studierende: Grundsätzlich können Sie sich auf Erasmsus-Studienplätze entweder der Philosophie, der Sozialwissenschaften oder der Wirtschaftswissenschaften bewerben. Um eine Mehrfachvergabe von Studienplätzen und damit Nachteile für andere Studierende auszuschließen, müssen Sie sich vor Abgabe der Bewerbung für ein Institut entscheiden. Bewerbungen, die Austauschplätze verschiedener Institute angeben, werden nicht berücksichtigt.

Bei Fragen zum Bewerbungsverfahren nutzen Sie bitte die Sprechstunden des Erasmusbeauftragten (s.r.).

FAQ

Die Teilnahme am ERASMUS-Programm hat vier entscheidende Vorzüge, die einen Auslandsaufenthalt besonders attraktiv machen. 

  1. Qualität: Alle Universitäten, mit denen unser Institut zusammenarbeitet, haben hohe Lehrstandards und bieten überdurchschnittlich gute Studienbedingungen. 
  2. Keine Studiengebühren: In vielen Ländern fallen schnell mehrere Tausend Euro Studiengebühren an. Wer über das ERASMUS-Programm an einer ausländischen Universität studiert, ist davon befreit und muss keine Studiengebühren zahlen. 
  3. Anrechenbarkeit: Grundsätzlich können fast alle Kurse, die Sie im Rahmen von ERASMUS an einer anderen Uni studieren, für Ihr Studium an der HHU angerechnet werden. Wir vereinbaren schon vor Ihrem Auslandsaufenthalt schriftlich, welche Kurse Ihnen für welches Modul angerechnet werden, sodass Sie keine Zeit verlieren und Planungssicherheit haben. 
  4. Stipendium: Die EU fördert die Studierendenmobilität im ERASMUS-Programm mit einem monatlichen Stipendium. (Mehr dazu unter Punkt 3)

Gerade für einen Aufenthalt an außereuropäischen Universitäten gibt es eine ganze Reihe von Fördermöglichkeiten. Die Heinrich-Heine-Universität bietet Mobility Grants, die beispielsweise gezielt Aufenthalte an Partneruniversitäten in Israel, Japan und den USA fördern oder Studierende mit Kind(ern) unterstützen. Darüber hinaus bieten auch nationale und internationale Stiftungen eigene Stipendien an. Eine Übersicht über die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten finden Sie hier.

Das International Office informiert unter dem Titel „Wege ins Ausland“ regelmäßig über die verschiedenen Möglichkeiten, an einer Universität im Ausland zu studieren. Nähere Informationen finden Sie hier.

Die Kosten für ein Semester im Ausland unterscheiden sich kaum von den Kosten, die für die Lebenshaltung in Düsseldorf anfallen. ERASMUS-Studierende sind von den Studiengebühren an der Gasthochschule befreit, lediglich ein Sozialbeitrag kann je nach Partnerhochschule fällig werden. ERASMUS-Studierende erhalten ein Stipendium, dessen Höhe sich nach dem Land richtet, in dem sie ihr Auslandssemester verbringen, und von Jahr zu Jahr leicht variieren kann. Im akademischen Jahr 2022 beträgt die Förderung zwischen 330 und 450€ pro Monat. Die aktuellen Fördersätze finden Sie auf der Homepage des International Office.

Außerdem besteht die Möglichkeit, Auslands-Bafög zu beantragen.

Grundsätzlich ist ein Aufenthalt während des Bachelor- und Masterstudiums jederzeit möglich. Es ist allerdings sinnvoll, im Bachelorstudium erst die Propädeutikmodule zu absolvieren, um von einem Semester an einer anderen Universität richtig zu profitieren.

Ja, die Förderung ist unabhängig davon, ob Sie Philosophie im Kern- oder Ergänzungsfach studieren. Sie können zudem grundsätzlich an der Gastuniversität sowohl Kurse für Ihr Kern- als auch für Ihr Ergänzungsfach belegen und sich an der HHU anrechnen lassen, sofern das entsprechende Fach angeboten wird. Dazu müssen Sie jeweils Rücksprache mit den ERASMUS-Beauftragten der entsprechenden Fächer halten.

Für die Vorbereitung Ihres Auslandsaufenthaltes sollten Sie ungefähr ein Jahr Vorlauf einplanen. Wenn Sie sich einen Überblick über die Seiten des International Office und Ihres Instituts verschafft und sich überlegt haben, wo und in welchem Rahmen Sie ein Auslandssemester verbringen wollen, sollten Sie einen Sprechstundentermin im International Office bzw. beim zuständigen ERASMUS-Beauftragten vereinbaren.

Die Vergabe der Stipendienplätze im ERASMUS-Programm der Philosophie richtet sich nach verschiedenen Kriterien. Sie hängt zuerst von der Anzahl der verfügbaren Plätze ab – wenn Sie neben Ihrer Wunsch-Universität noch einen Zweit- oder Drittwunsch angeben, erhöht das Ihre Chancen. Wichtig ist zudem insbesondere Ihre Motivation: Aus dem Motivationsschreiben sollte ersichtlich sein, warum Sie ein Semester im Ausland verbringen möchten und warum Sie speziell an Ihrer Wunsch-Universität studieren wollen. Der Studienort und das dortige Studienangebot sollten beispielsweise eine sinnvolle Ergänzung oder Vertiefung Ihres bisherigen Studiums ermöglichen.

Das Institut für Philosophie pflegt aktuell Kooperationen mit 13 Universitäten, an denen Sie über ERAMSUS studieren können (Stand Oktober 2017). Dazu gehören Universitäten in Belgien, Bulgarien, Finnland, Frankreich, Italien, Österreich, Polen, Portugal, der Tschechischen Republik und der Türkei. Eine Landkarte mit einer Übersicht der Partnerschaften finden Sie hier.

In einigen Ländern (z.B. in Frankreich) beginnen die Vorlesungszeiten zum Teil deutlich früher als bei uns. Es kann entsprechend passieren, dass Sie einige Wochen in den Vorlesungen und Seminaren an der HHU verpassen. In der Regel lässt sich eine unkomplizierte Lösung finden, um die verpassten Veranstaltungen vor- bzw. nachzuarbeiten. Halten Sie am besten mit Ihren jeweiligen Dozentinnen und Dozenten Rücksprache. Informieren Sie sich rechtzeitig über den jeweiligen Vorlesungsbeginn, um sowohl die Reise als auch eventuelle Prüfungen an der HHU angemessen planen zu können.

Bevor Sie Ihren Auslandsaufenthalt antreten, wird gemeinsam mit dem ERASMUS-Beauftragten ein sogenanntes Learning Agreement unterzeichnet, in dem die Kurse, die Sie an der Gastuniversität belegen werden, verbindlich festgehalten werden. Dabei vereinbaren wir gleichzeitig, für welche Module diese Kurse angerechnet werden. Gemäß Learning Agreement sollten Sie während Ihres Auslandssemesters mindestens 20 CPs erwerben; der Besuch von Sprachkursen und abgelegte Prüfungen werden dabei berücksichtigt.

Das hängt davon ab, warum Sie im Zweifelsfall zu wenig CPs erworben haben. Wenn Sie die jeweiligen Prüfungen absolviert, aber nicht alle bestanden haben, ist das kein Problem. Das International Office erkennt auch Ihre Bemühung an. Sie sollten lediglich darauf achten, dass auch nicht bestandene Prüfungen auf der Leistungsübersicht aufgeführt sind, die Sie am Ende Ihres Aufenthalts von der Gastuniversität bekommen.

Die Sprachvoraussetzungen für ein Auslandssemester können je nach Gastuniversität variieren. An vielen Hochschulen findet ein großer Teil des Lehrangebots auf Englisch statt, an anderen Gastuniversitäten ist die Landessprache auch die Unterrichtssprache. Es empfiehlt sich, zu Beginn des Auslandsaufenthalts über ein Sprachniveau von B1 bis B2 zu verfügen. Hierzu können Sie auf das Angebot des Sprachenzentrums der Studierendenakademie an der HHU zurückgreifen. Wenn Sie dort mitteilen, dass Sie mit dem ERASMUS-Programm ins Ausland gehen, werden Sie bei der Vergabe der Plätze vorrangig berücksichtigt. Darüber hinaus bietet das International Office Online-Sprachkurse an und fördert die Teilnahme an Sprachkursen im Ausland, wenn die Landessprache in Deutschland kein übliches Unterrichtsfach ist.

Es empfiehlt sich natürlich aus vielen Gründen, in jedem Fall die Sprache des Landes zu lernen, in dem Sie mehrere Monate verbringen möchten. Kontakte knüpfen sich deutlich leichter, wenn man die Landessprache zumindest ein wenig beherrscht.

Ja. In jedem Studienabschnitt (Bachelor, Master, Promotion) kann ein Aufenthalt von bis zu 12 Monaten über ERASMUS gefördert werden. Sie können also z.B. innerhalb des Bachelorstudiums mehrfach gefördert werden, wenn die Gesamtlänge 12 Monate nicht überschreitet und jeweils die Mindestaufenthaltsdauer von 3 Monaten eingehalten wird.

Sehr gerne. Wir greifen gerne Ihre Vorschläge auf und prüfen, ob sich ein ERASMUS-Abkommen mit dem entsprechenden Institut einrichten lässt. Gewöhnlich dauert es jedoch mehrere Monate, bis ein neues Abkommen zustande kommt.

Verantwortlichkeit: