Im Rahmen des Kolloquiums Praktische Philosophie laden wir recht herzlich ein zum Vortrag:
Amrei Bahr (Düsseldorf): "Welche Kopierhandlungen verletzen Urheber-Bestimmungsrechte?"
Kopierhandlungen sind aus unserem Alltag nicht wegzudenken – zu diesen Handlungen zählen etwa das Fotokopieren von Schriftstücken mithilfe von Kopiergeräten, das manuelle Kopieren von Gemälden mit Farben und Pinseln, das Herstellen von Medikamenten-Generika und anderen Produktkopien, das Duplizieren von Computer-Dateien, das Vervielfältigen von Film- und Tonträgern, das Covern von Songs, das Kreieren von Samples und Mashups sowie das Retweeten von Twitter-Posts. Ohne Frage entfalten Kopierhandlungen und ihre Resultate in vielfältiger Weise einen Nutzen für uns — aus ethischer Perspektive allerdings sind einige dieser Handlungen durchaus problematisch. Wie ich ihm Rahmen meines Vortrags zeigen werde, gilt dies nicht nur für Kopierhandlungen, die in Fälschungen oder Plagiaten resultieren und insofern mit einer Täuschungsabsicht einhergehen: Auch Kopierhandlungen, denen keine Täuschungsabsicht zugrunde liegt, können moralisch fragwürdig sein – dann nämlich, wenn sie die Bestimmungsrechte von Urhebern in illegitimer Weise verletzen.
Zur Person:
Amrei Bahr ist Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf (Prof. Dr. Simone Dietz). Ihre Forschungsschwerpunkte liegen in der Philosophie der Artefakte, der Angewandten Ethik und der Ästhetik. In ihrer Dissertation Artefakte und ihre Kopien legt sie Antworten auf begriffliche, ontologische und ethische Fragen vor, die Kopierhandlungen aufwerfen, insofern sie die Bestimmungsrechte von Urhebern verletzen