Im Rahmen des Kolloquiums Praktische Philosophie laden wir recht herzlich ein zum Vortrag:
Frank Meier (Düsseldorf): "Was bedeutet Unantastbarkeit? Zum Konzept der Würderechte"
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“ Mit dieser Formulierung beginnt Artikel 1 des Grundgesetzes. Das Konzept der Menschenwürde ist somit nicht nur der Ausformulierung der Menschen- und Bürgerrechte vorangestellt. Es fungiert gleichermaßen als Begrenzung und Verpflichtung der staatlichen Gewalt. Die herausragende Stellung der Würde sowohl im rechtlichen wie auch im moralischen Sinne geht mit einer eigentümlichen Unbestimmtheit ihrer formalen und inhaltlichen Eigenschaften einher. Das Konzept der Menschenwürde ist daher Gegenstand einer andauernden und intensiv geführten philosophischen Debatte.
Dieser Vortrag geht von der Frage aus, was der Begriff „unantastbar“ im Kontext der Menschenwürdethematik bedeuten kann. Durch die Untersuchung beispielhafter Würdedilemmata soll geklärt werden, ob es überzeugende Gründe gibt die landläufige Gleichsetzung von „unantastbar“ und „absolut“ zurückzuweisen. Im Anschluss an diese Überlegungen wird dann die Abgrenzung der Menschenwürde von den Menschenrechten vertiefend thematisiert. Es ist das Ziel des Vortrags die Ensembletheorie der Menschenwürde um den Begriff der Würderechte zu erweitern.
Zur PersonFrank Meier ist Leiter des Studiendekanats der Philosophischen Fakultät und lehrt im Fach Philosophie. Seine Forschungsschwerpunkte liegen in der politischen Philosophie und der Ethik. Gegenwärtig arbeitet er zu Themen der Polizei- und Migrationsethik.